Hanseaticum - Department für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Martinistraße 64 - 20251 Hamburg
Im Spectrum im UKE

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr & 15:00-18:00 Uhr
Freitag: 8:00-14:00 Uhr - und nach Vereinbarung

Hanseaticum West - Department für Orthopädie und Unfallchirurgie, Hand-, Plastische und Ästhetische Chirurgie

Jürgen-Töpfer-Straße 46 - 22763 Hamburg

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr - und nach Vereinbarung

Arbeits- und Schulunfälle Montags bis Freitags 8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Tradition trifft Innovation

60 Jahre chirugische Expertise in dritter Generation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des HANSEATICUM ZENTRUM für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Martinistraße 64, 20251 Hamburg

sowie

des HANSEATICUM-West, ZENTRUM für Orthopädie und Unfallchirurgie. Chirurgie, Hand- und Plastisch- Ästhetische Chirurgie, Jürgen-Töpfer-Straße 46, 22763 Hamburg


- nachfolgend HANSEATICUM genannt -
 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(a)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Patienten/Kunden und dem HANSEATICUM. Sie gelten auch, soweit das HANSEATICUM Leistungen durch Dritte erbringen lässt, sowie für etwaige spätere Untersuchungen und Behandlungen.

(b)    Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil der Verträge.

(c)    Nebenabreden zwischen dem HANSEATICUM und den Patienten/Kunden gelten nur nach schriftlicher Bestätigung des HANSEATICUM.

(d)    Mündliche Aussagen des HANSEATICUM sind grundsätzlich unverbindlich.

§ 2 Geschäftsbeziehungen

Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines unterschriebenen Behandlungshonorarvertrages oder anderer Vereinbarungen im Rahmen der Diagnostik und Therapie (zum Beispiel Terminsvereinbarungen) zwischen dem HANSEATICUM und den Patienten/Kunden.

§ 3 Anmeldung und Termine

(a)    Terminsvereinbarungen erfolgen persönlich, per Telefon oder auch per E-Mail.

(b)    Der Patient ist an die vereinbarten Termine und Uhrzeiten gebunden. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so hat dies der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Hält der Patient/Kunde diese Frist nicht ein, kann das HANSEATICUM dem Patienten/Kunden die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung stellen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(c)    Das HANSEATICUM selbst ist bemüht die vereinbarten Termine und Uhrzeiten einzuhalten. Änderungen aus medizinisch-organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten und werden dem Patienten so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. Soweit das HANSEATICUM einen vereinbarten Termin verschieben oder absagen muss, resultieren hieraus keine Erstattungsansprüche des Patienten/Kunden gegenüber dem HANSEATICUM. 

§ 4 Anamneseformular 

Der Patient/Kunde erhält bei der Erstvorstellung ein Anamneseformular. Dieses ist von dem Patienten/Kunden sorgsam und wahrheitsgemäß auszufüllen und unterschrieben dem HANSEATICUM auszuhändigen. 

§ 5 Zahlungsbedingungen und Vorschüsse

(a)    Für die medizinische Beratung durch das HANSEATICUM wird eine Beratungsgebühr analog der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Hierzu ist das HANSEATICUM gesetzlich verpflichtet. Kostenlose Beratungen sind dem HANSEATICUM verboten.

(b)    Gesetzlich-Versicherte und Privat-Versicherte erhalten für Ihre Beratung eine Rechnung, die sich an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) orientiert. Gesetzlich-Versicherte Patienten/Kunden werden darauf hingewiesen, dass Sie diese Rechnung nicht bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. 

(c)    Zwischen dem HANSEATICUM und dem Patienten/Kunden wird eine Honorarvereinbarung über eine entsprechende Leistung geschlossen. Der Patient/Kunde verpflichtet sich, den in der Honorarvereinbarung festgesetzten Betrag ohne Abzug unter Einhaltung der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das Konto des HANSEATICUM zu überweisen. Alternativ kann der Betrag auch in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden. Dies gilt unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die private Krankenkasse.

(d)    Kostenvoranschläge für nicht medizinisch-indizierte Eingriffe gelten grundsätzlich sechs Wochen ab Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist hat der Patient/Kunde kein Anrecht mehr auf den in dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Preis.

(e)    Dem Patienten/Kunden ist bekannt, dass das HANSEATICUM Operationsleistungen in den Räumlichkeiten Dritter erbringt. Eine Operationsanfrage an eine entsprechende Klinik wird durch das HANSEATICUM erst dann gestellt, wenn ein entsprechender Behandlungsvertrag mit dem Patienten/Kunden geschlossen worden ist. Über die damit verbundenen Kosten, z.B. die Kosten der OP-Miete, erhält der Patient/Kunde eine Vorschussrechnung. Den sich aus der Vorschussrechnung ergebenden Rechnungsbetrag muss der Patient/Kunde zur Sicherung des Operationstermins bis spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Eingriff an das HANSEATICUM überweisen, alternativ in bar oder mit EC-Karte bezahlen.
   
(f)    Muss der Patient/Kunde im Krankheitsfall eine Operation absagen oder entscheidet er sich aus anderen Gründen gegen die Durchführung der geplanten Operation, so hat die Absage bis spätestens 6 Werktage vor dem Operationstermin zu erfolgen, da sonst die gemäß § 5 (e) geleistete Anzahlung nicht an den Patienten/Kunden zurückerstattet werden kann, da dem HANSEATICUM Kosten von Dritten (z.B. Kosten der OP-Miete) in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Freiwilligkeit und Mitwirkung

(a)    Die Beratung und Behandlung durch das HANSEATICUM erfolgt allein auf Wunsch des Patienten. Sämtliche durch das HANSEATICUM erbrachten Leistungen und Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten/Kunden.

(b)    Der Patient/Kunde ist verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.

(c)     Das HANSEATICUM ist berechtigt, die Behandlung des Patienten/Kunden bis zu dem beabsichtigten Operationstermin zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der Patient/Kunde Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. 

§ 7 Haftung

(a)    Das HANSEATICUM übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Patienten/Kunden. Dies gilt auch, soweit die Leistungen außerhalb der Räumlichkeiten des HANSEATICUM erbracht werden.  

(b)    Die Haftung des HANSEATICUM für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, sind ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des HANSEATICUM zurückzuführen ist. 

§ 8 Folgekostenversicherung

Der Patient/Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, für nicht medizinisch-indizierte Behandlungen eine Folgekostenversicherung abzuschließen.

§ 9 Datenschutz 

Das HANSEATICUM setzt zur Verwaltung eine EDV-gestützte Datenverarbeitung ein. Persönliche abrechnungsrelevante Daten des Patienten/Kunden werden erfasst, gespeichert und archiviert.

§ 10 Weitergabe von Patientendaten

Das HANSEATICUM weist den Patienten/Kunden darauf hin, dass zur Abrechnung teilweise Daten an ein Abrechnungsinstitut weitergeleitet werden. Der Patient/Kunde des HANSEATICUM stimmt der Weiterleitung seiner Daten an das Abrechnungsinstitut zu.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.